Kosten
Die Abrechnung meines Unterrichts erfolgt simpel und für Sie völlig risikolos, denn es gibt keine Vertragsbindung oder ähnliches. Sie bezahlen einfach die tatsächlich vereinbarten Unterrichtseinheiten, wobei eine Unterrichtseinheit 45 Minuten enthält.
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Sowohl aus pädagogischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen besteht eine Mindestdauer pro Termin. Diese beträgt bei Hausbesuchen in Wien sowie bei Video-Unterricht zwei Unterrichtseinheiten (90 Minuten). Längere Termine sind selbstverständlich möglich.
Bei Hausbesuchen außerhalb Wiens wird die Mindestdauer individuell vereinbart. Sie hängt von der Dauer meiner An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie der zeitlichen Lage der gewünschten Termine ab und kann zwei bis acht Unterrichtseinheiten betragen. Sollten Sie in der Nähe Ihres Standortes weitere Personen für meinen Unterricht begeistern können, kann die Mindestdauer auf mehrere, unmittelbar hintereinander besuchte Standorte aufgeteilt werden. Pro Standort gilt in jedem Fall eine Mindestdauer von zwei Unterrichtseinheiten.
Die Kosten pro Unterrichtseinheit teile ich Ihnen auf Anfrage gerne mit. Die Bezahlung kann bar (nur bei Hausbesuchen) oder per Überweisung erfolgen. Selbstverständlich erhalten Sie Rechnungen. Falls mein Unterricht aufgrund einer medizinischen Diagnose erforderlich ist, können Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Einkommensteuer absetzen.
Anfahrtskosten
Im Nahverkehr verrechne ich generell keine Anfahrtskosten und keine Fahrzeit. Bei Anreise mit Fernverkehrszügen fällt pro Termin ein kleiner Kostenbeitrag als pauschale Aufwandsentschädigung an.
Regelmäßige Termine
Aus pädagogischer Sicht ist es sinnvoll, wenn Sie meinen Unterricht regelmäßig an fixen wöchentlichen Terminen in Anspruch nehmen. In diesem Fall kann ich Sie außerdem bei der Terminvergabe bevorzugen.
Sollten Sie meine Leistungen hingegen nur sporadisch buchen, kann es jederzeit passieren, dass Ihr Wunschtermin nicht mehr verfügbar ist, weil dieser von einem regelmäßigen Schüler „weggeschnappt“ wurde.
Absagen
Vereinbarte Termine, die nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, sind in jedem Fall vollständig zu bezahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Termin erst innerhalb dieser 48-Stunden-Frist vereinbart worden ist.